Das subjektive Tatverschulden wirkt sich neutral aus. Das Tatverschulden wiegt im Verhältnis zum Strafrahmen von zwei Tagessätzen Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe insgesamt noch leicht. Für das Führen eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand erscheint für sich alleine beurteilt eine Strafe von 15 Strafeinheiten als angemessen. Unter Anwendung des Asperationsprinzips gelangt die Kammer zu einer asperierten Strafe von 10 Strafeinheiten, so dass die Strafe von 250 Strafeinheiten auf 260 Strafeinheiten zu erhöhen ist.