13. Asperation 13.1 Anstalten treffen zum Verkauf Der Beschuldigte hat sich des Anstalten treffens zum Verkauf der am 29. Oktober 2014 bevorstehenden Ernte schuldig gemacht. Beim Anstaltentreffen handelt es sich gemäss Art. 19 Abs. 3 Bst. a BetmG um einen fakultativen Strafmilderungsgrund, mit welchem dem Umstand Rechnung getragen wird, dass der letzte entscheidende Schritt zu einer Rechtsverletzung noch nicht gemacht worden ist (Parlamentarische Initiative Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes, Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 4. Mai 2006, BBl 2006 8573, S. 8613).