Einsatzstrafe Das Tatverschulden ist im Verhältnis zum Strafrahmen von zwei Tagessätzen Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe insgesamt als leicht zu bezeichnen. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände erachtet die Kammer für den Schuldspruch wegen Aufzucht/Anbau von Hanfpflanzen eine Einsatzstrafe von 180 Strafeinheiten als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen.