Zwar ist die Deliktszeit von rund vier Monaten verhältnismässig kurz. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte die illegale Tätigkeit nicht freiwillig aufgab, sondern durch das Eingreifen der Polizei gestoppt wurde, was verschuldenserhöhend zu berücksichtigen ist. Im Ergebnis führt die Art und Weise zu einer Erhöhung des objektiven Tatverschuldens. 12.2 Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und aus rein egoistischen Gründen.