Betreffend die Art und Weise des Vorgehens resp. die Verwerflichkeit des Handelns ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte zwei äusserst professionell geführte Indooranlagen hatte. Beide Indooranlage bestanden aus Infrastrukturen, die einen systematischen Anbau zuliessen (Wärmelampen, Lüftungsrohre, Luftfilter, Ventilatoren usw.). Dies zeigt, wie intensiv sich der Beschuldigte diesem Geschäft hingegeben haben muss. Das Verhalten des Beschuldigten zeugt von einer erheblichen kriminellen Energie. Zwar ist die Deliktszeit von rund vier Monaten verhältnismässig kurz.