IV. Führen eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand In Ziff. I. 2. der Anklageschrift wird dem Beschuldigten Führen eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand vorgeworfen. Er soll am 29. Oktober 2014 auf der Strecke Ittigen – Worblaufen einen Personenwagen gelenkt haben, obwohl er unter dem Einfluss von Drogen (THC und Amphetaminen) gestanden sei (pag. 534). Auch dieser Sachverhalt wird vom Beschuldigten grundsätzlich nicht bestritten (vgl. pag. 89 Z. 34 f.;