III. Übrige Widerhandlungen gegen das BetmG Der Beschuldigte hat die Sachverhalte der übrigen ihm vorgeworfenen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (pag. 534, Ziff. I. 1.2. bis 1.6. Anklageschrift) eingestanden. Gemäss den Ausführungen seines Verteidigers, ist der Beschuldigte jedoch der Ansicht, er habe nichts Unrechtes getan. Aus diesem Grund würden auch diesbezüglich Freisprüche beantragt (pag. 769).