vorgesehen). Vorliegend finden sich in der Anklageschrift vom 24. August 2015 keine Angaben zum möglichen Umsatz oder Gewinn des Beschuldigten. In Ziff. I. 1.1. a) fehlen Angaben zum Umfang des Anbaus. Abgesehen von den anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Hanfpflanzen geht aus der Anklageschrift nicht hervor, wie viele Pflanzen der Beschuldigte in der Zeit von ca. Mitte 2011 bis 29. Oktober 2014 angebaut haben soll. Sodann finden sich in der Anklageschrift weder Angaben zur Anzahl Ernten noch zur Menge des produzierten Marihuanas.