Er hatte Kenntnis vom Charakter der Hanfblüten als Betäubungsmittel und baute die Hanfpflanzen zu diesem Zweck an. Beweismässig ist ebenfalls erstellt, dass der Beschuldigte die Absicht hatte, die sichergestellten Hanfpflanzen zu ernten und die daraus gewonnenen Betäubungsmittel zu verkaufen. Sein Tatentschluss äusserte sich in konkreten Handlungen. Die Indooranlagen bestanden aus Infrastrukturen, die einen systematischen Anbau zuliessen (Wärmelampen, Lüftungsrohre, Luftfilter, Ventilatoren usw., vgl. pag. 54 ff.;