Schlussfolgerung Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass der überdurchschnittlich hohe Stromverbrauch, der PostFinance-Kontoauszug, die Menge des sichergestellten Marihuanas und das Missverhältnis in der finanziellen Situation darauf hindeuten, dass der Beschuldigte bereits ab ca. Mitte 2011 Hanfpflanzen anbaute und mit dem selber produzierten Marihuana Handel betrieb. Die Umstände des Anbaus der angeblich gezogenen Hanfpflanzen und des mutmasslichen Handels sind jedoch nicht bekannt. Es lässt sich nicht rechtsgenüglich nachweisen, seit wann und in welchem Umfang der Beschuldigte Hanfpflanzen anbaute.