Da die näheren Umstände des vorgeworfenen Anbaus und Handels in den Jahren 2011 bis 2014 nicht bekannt sind, muss letztlich offen bleiben, womit der Beschuldigte seine Defizite wieder ausgleichen konnte. 9.2.6 Schlussfolgerung Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass der überdurchschnittlich hohe Stromverbrauch, der PostFinance-Kontoauszug, die Menge des sichergestellten Marihuanas und das Missverhältnis in der finanziellen Situation darauf hindeuten, dass der Beschuldigte bereits ab ca. Mitte 2011 Hanfpflanzen anbaute und mit dem selber produzierten Marihuana Handel betrieb.