12 von auszugehen, dass dieser Ertrag von einer weitaus grösseren Anzahl Hanfpflanzen herrührt. Diese Vermutung wird durch die Berechnungstabelle der Kantonspolizei Bern bekräftigt, wonach bei einem Ertrag von 20 g Marihuana pro Pflanze für die Herstellung von 1‘680 g betäubungsmittelfähigem Cannabis rund 84 Pflanzen notwendig gewesen wären (pag. 24). Es deutet viel darauf hin, dass das sichergestellte Marihuana und Haschisch grösstenteils aus den Indooranlagen des Beschuldigten stammte und der Beschuldigte folglich bereits ernten konnte (pag.