10 schaft beigetragen haben. Dennoch hatte der Beschuldigte zwischen 1. Oktober 2011 bis 31. Oktober 2014 einen durchschnittlichen Stromverbrauch von rund 4‘000 kWh pro Monat (148‘041 kWh / 37 Monate). Sein Stromverbrauch lag damit deutlich über den Erfahrungswerten der BKW (vgl. pag. 318). Der Beschuldigte führte an der polizeilichen Einvernahme vom 30. Oktober 2014 (pag. 94 ff.) aus, er habe eine Zeit lang in der Werkstatt Öfen betrieben. Die Asche habe er dann zum landwirtschaftlichen Gebrauch verwendet. Das Ganze sei sehr aufwendig gewesen (pag. 99 Z. 250 ff.).