Nach dem Gesagten bestehen für die Kammer keine Zweifel, dass der Beschuldigte die am 30. Oktober 2014 sichergestellten 324 Hanfstecklinge und 507 erntereifen Hanfpflanzen zur Gewinnung von Betäubungsmitteln anbaute. Die Menge der Hanfpflanzen, die sichergestellten Verpackungsmaterialien und die professionelle Infrastruktur der Indooranlagen lassen keinen anderen Schluss zu. Der Beschuldigte hätte gemäss der Berechnungstabelle der Kantonspolizei Bern allein aus den 507 erntereifen Hanfpflanzen rund 10 kg Cannabis gewinnen können.