96 Z. 75 f.). Zudem stellte die Polizei anlässlich der Hausdurchsuchung vom 30. Oktober 2014 ein Vakuumiergerät mit diversen Beuteln sicher (pag. 230). Der Beschuldigte erklärte an der Einvernahme vom 21. April 2015 sinngemäss, er habe das Gras vakuumiert, um es haltbar zu machen. So sei es Jahre haltbar (pag. 114 Z. 331 ff.). Auf Frage nach dem Verwendungszweck antwortete der Beschuldigte «Äuä zum rauchen» (pag. 114 Z. 338 f.).