Cannabis betrage min. CHF 50‘700.00 bis max. CHF 152‘100.00 (pag. 23). Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, sprechen die Berechnungen der Kantonspolizei klar gegen eine Verwendung zu Forschungszwecken und für den Eigenkonsum, selbst wenn man davon ausgehen würde, dass der Beschuldigte einen Teil der Hanfpflanzen für wissenschaftliche Zwecke anbaute (pag. 646, S. 27 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Hinzu kommt, dass der Beschuldigte angab, er konsumiere nur gelegentlich Marihuana, ca. ein bis drei Mal pro Woche (pag. 88 Z. 20; vgl. auch pag. 96 Z. 75 f.).