Die Kammer erachtet die Aussagen des Beschuldigten in Übereinstimmung mit der Vorinstanz aber auch aus folgenden Gründen als nicht glaubhaft: Gemäss der Berechnungstabelle der Kantonspolizei Bern ergibt eine Hanfpflanze einen Ertrag von ca. 20 g Marihuana. Folglich hätte der Beschuldigte aus den 507 erntereifen Hanfpflanzen rund 10‘140 g betäubungsmittelfähiges Cannabis gewinnen können. Dies entspreche 81‘120 starken Joints bzw. 222.25 Joints täglich (aufgerechnet pro Jahr). Der Marktwert für 10‘140 g Cannabis betrage min. CHF 50‘700.00 bis max. CHF 152‘100.00 (pag.