Am 30. Oktober 2014 fand am Domizil des Beschuldigten in C.________ eine Hausdurchsuchung statt. Die Kantonspolizei Bern entdeckte dabei im Keller des Bauernhauses eine Indooranlage mit 324 Hanfpflanzen (Stecklinge). Zudem kam in einem Schuppen, etwas abseits des Bauernhauses, eine zweite Indooranlage mit 507 erntereifen Hanfpflanzen zum Vorschein (pag. 6). Der Beschuldigte bestreitet nicht, Eigentümer der Hanfpflanzen und der Indooranlagen zu sein und die sichergestellten Pflanzen selber angebaut bzw. angepflanzt zu haben (vgl. pag. 96 Z. 41 f., Z. 78 ff.; pag. 97 Z. 100 f.). Er stellt jedoch in Abrede, mit Marihuana gehandelt zu haben.