7. Ausgangslage Dem Beschuldigten wird in Ziff. I. 1.1. der Anklageschrift vom 24. August 2015 (pag. 533 ff.) Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, teilweise qualifiziert gewerbsmässig und mehrfach begangen in der Zeit von ca. Mitte 2011 bis 29. Oktober 2014 an seinem Domizil in C.________ zur Last gelegt. Der Beschuldigte soll im Sinne eines regelmässigen Einkommens einen Teil seiner Lebenshaltungskosten wie folgt bestritten haben (pag. 533 f.): a) durch Aufzucht/