5 A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen 1.1 gewerbsmässig in der Zeit von 01.07.2011 bis 29.10.2014 in C.________, durch Anbauen, Herstellen, Besitz, Lagern, Veräussern und Anstalten treffen zum Veräussern von Marihuana; 1.2 im Jahr 2013 in Holland durch Erwerb und anschliessende Einfuhr in die Schweiz von 25 Hanfsamen; 1.3 im Jahr 2013 in C.________, durch Anbau von zwei Hanfpflanzen; 1.4 am 29.10.2014 in C.___