I. Urteilsdispositiv; 2. der Einziehung zur Vernichtung diverser beschlagnahmter Drogen und Drogenutensilien gemäss Ziff. V.1. Urteilsdispositiv; 3. der Übergabe von beschlagnahmten Gegenständen an den Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe der Kantonspolizei Bern zwecks Prüfung einer allfälligen Einziehung gemäss Ziff. V.2. Urteilsdispositiv; 4. der Rückgabe von Gegenständen an A.________ nach Eintritt der Rechtskraft gemäss Ziff. V.4. Urteilsdispositiv. II.