Er sei dann an diesem Tag nach Portugal ausgewandert. Die Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung C.________ habe ergeben, dass sich der Beschuldigte und seine Familie am 30. März 2016 schriftenpolizeilich nach dem Ausland (Weltreise) abgemeldet hätten. Als Kontaktadresse habe der Beschuldigte D.________ angegeben (pag. 755 f.). Am 23. Februar 2017 konnte die Vorladung des Beschuldigten D.________ zugestellt werden (pag. 762 f.). Hat eine Partei persönlich zu einer Verhandlung zu erscheinen oder Verfahrenshandlungen selbst vorzunehmen, so wird ihr die Mitteilung direkt zugestellt. Dem Rechtsbeistand wird eine Kopie zugestellt (Art.