2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 29. März 2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 701). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 16. Juni 2016 (pag. 706 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 6. Juli 2016 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Schuldsprüche, die Sanktion, das Widerrufsverfahren, die Auferlegung der amtlichen Entschädigung und die Verfügungen Ziff. V. 3., 5. und 6. des erstinstanzlichen Urteils (pag. 713 ff.).