II. erstinstanzliches Urteil). Die Vorinstanz widerrief den dem Beschuldigten mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 22. Dezember 2011 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend CHF 1‘000.00, gewährten bedingten Vollzug nicht und verwarnte den Beschuldigten. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 wurden dem Beschuldigten auferlegt (pag. 615, Ziff. III. erstinstanzliches Urteil).