1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) sprach A.________ mit Urteil vom 16. März 2016 (pag. 613 ff.) von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Waffengesetz frei, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (pag. 614, Ziff. I. erstinstanzliches Urteil). Hingegen verurteilte es A.___