verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à CHF 10.00, ausmachend CHF 800.00. Der Vollzug wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird auf 20 Tage festgelegt. 3. Zur Bezahlung der hälftigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘209.00, ausmachend CHF 604.50. 4. Zur Bezahlung der hälftigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 800.00, ausmachend CHF 400.00. 21 III.