18 digte 2 die Ausfällung einer Verbindungsbusse (im Umfang von 20%) für angemessen, um ihr einen spürbaren Denkzettel zu verpassen. Die Beschuldigte 2 ist somit zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je CHF 10.00, ausmachend insgesamt CHF 800.00 zu verurteilen, wobei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzulegen ist. Weiter ist die Beschuldigte 2 zu einer Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 200.00 zu verurteilen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe auf 20 Tage festzusetzen ist. V. Kosten und Entschädigung