15.2 Strafart Auch diesbezüglich kann auf die Erwägungen unter IV.14.2. Strafart hiervor verwiesen werden; es ist auch betreffend die Beschuldigte 2 eine Geldstrafe auszufällen. Die Beschuldigte 2 ist abgewiesene Asylbewerberin und erzielt ebenfalls kein Einkommen. Die Tagessatzhöhe ist deshalb auf das vom Bundesgericht festgesetzte Minimum von CHF 10.00 festzulegen. 15.3 Bedingter Strafvollzug und Verbindungsbusse Auch unter diesem Titel wird zunächst auf die betreffend den Beschuldigten 1 gemachten Ausführungen unter IV.14.3. Bedingter Strafvollzug und Verbindungsbusse hiervor verwiesen.