15. Betreffend die Beschuldigte 2 15.1 Strafhöhe Was die Strafhöhe anbelangt, so kann für die Beschuldigte 2 auf die Ausführungen betreffend den Beschuldigten 1 unter IV.14.1 Strafhöhe hiervor verwiesen werden. Die Beschuldigte 2 hielt sich während der selben Dauer wie der Beschuldigte 1 illegal in der Schweiz auf und auch ihre konkreten Tat- und Täterkomponenten sind in Bezug auf die Referenzstrafe gemäss den VBRS-Richtlinien neutral zu bewerten. Die Kammer erachtet ebenfalls eine Strafe von 100 Strafeinheiten als dem Verschulden der Beschuldigten 2 angemessen. 15.2 Strafart