So ist er zu keinem Zeitpunkt untergetaucht und hat nicht versucht, sich dem Zugriff der Schweizer Behörden zu entziehen. Allerdings ist straferhöhend zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte 1 über Jahre hinweg zusammen mit seiner Ehefrau aktiv die Papierbeschaffung vereitelte, die Bemühungen der Migrationsbehörden mithin regelrecht torpedierte und damit die eigene Ausreise aus der Schweiz erfolgreich verhinderte. Konkret leistete er insgesamt drei Vorladungen keine Folge und weigerte sich, für die Papierbeschaffung erforderliche Formulare auszufüllen.