Im konkreten Fall, der zum Urteil «El Dridi» führte, ging es um eine vom italienischen Strafrichter ausgesprochene zwingende einjährige Mindestfreiheitsstrafe gegen El Dridi, der sich über mehrere Jahre hinweg ohne Ausweispapiere illegal in Italien aufgehalten und einer nach sechs Jahren ergangenen Aufforderung, das Land innert fünf Tagen zu verlassen, nicht Folge geleistet hatte. Es dürfen also ausgewiesene Personen nicht durch drakonische Strafen zur (möglicherweisen legal gar nicht möglichen) Ausreise gezwungen werden oder aber länger als nötig einem Freiheitsentzug ausgesetzt sein.