Konkret sind insbesondere Haftstrafen unzulässig, die härter als die in der Richtlinie vorgesehenen Zwangsmassnahmen sind oder die die Umsetzung der getroffenen Regelungen vereiteln. Im konkreten Fall, der zum Urteil «El Dridi» führte, ging es um eine vom italienischen Strafrichter ausgesprochene zwingende einjährige Mindestfreiheitsstrafe gegen El Dridi, der sich über mehrere Jahre hinweg ohne Ausweispapiere illegal in Italien aufgehalten und einer nach sechs Jahren ergangenen Aufforderung, das Land innert fünf Tagen zu verlassen, nicht Folge geleistet hatte.