In seinem wegweisenden Entscheid Rs. C-61/11 «Hassen El Dridi» hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass eine Regelung eines Mitgliedstaates, die vorsieht, dass gegen einen sich illegal aufhaltenden Drittstaatenangehörigen allein deshalb eine Haftstrafe verhängt werden kann, weil er entgegen der Anordnung, das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats zu verlassen, ohne berechtigten Grund in dessen Hoheitsgebiet verbleibt, der Richtlinie 2008/115/EG entgegensteht (vgl. hierzu THOMAS HUGI YAR, Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH), Rs. C-61/11, Hassen El Dridi (alias Sofi Karim), in: Asyl 3/11, S. 30 ff.).