Bezüglich die Beschuldigte 2 hält die Kammer somit fest, dass diese mit ihrem Verhalten die Papierbeschaffung sowohl in Bezug auf sich selber, als auch betreffend ihre Kinder, bis heute verunmöglichen und damit die Rückführung ihrer Familie erfolgreich verhindern konnte. Die Verteidigung bringt weiter vor, beide Beschuldigten hätten bei der einzigen, behördlich angeordneten Administrativmassnahme – der Vorsprache vor einer armenischen Delegation – voll und ganz mit den Migrationsbehörden zusammengearbeitet (vgl. die Ausführungen der Verteidigung auf pag. 748).