Staatssekretariat für Migration] am 28.10.2014, wobei die Beschuldigten über die Anwältin der Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not dem Migrationsdienst mitteilen liessen, dass dieses Vorgehen keineswegs sachgerecht sei und hoffentlich auch keine bleibende Schäden hinterlassen würde. Der Migrationsdienst antwortete auf diese Kritik mit Schreiben vom 07.11.2014 und fasste treffend zusammen, wie das bisherige Verhalten der Beschuldigten einzustufen ist: „Das Ehepaar hat sich bei der Papierbeschaffung völlig unkooperativ verhalten. Herr A.________ hat drei Vorladungen nicht Folge geleistet, Frau C.___