- Gesuch um Wiedererwägung der Zwischenverfügung vom 20.03.2014 per 09.04.2014 abgewiesen. - Urteil vom 23.04.2014: Nichteintreten auf das Wiedererwägungsgesuch wegen Nichtleisten des Kostenvorschusses. - Suspendierung des Vollzugs der Ausreise bis zum 22.08.2014 (wegen Geburt des 2. Kindes); nicht aber Neuansetzung der Ausreisefrist (alte gilt weiterhin). - Wiedererwägungsgesuch vom 19.09.2014. - Abweisung Wiedererwägungsgesuch am 21.10.2014. - Polizeiliche Anhaltung und Vorführung bei einer armenischen Delegation beim Bundesamt für Migration [recte: