5 - Abweisung Wiedererwägungsgesuch am 17.02.2014: Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die geltend gemachten psychischen Probleme des Beschuldigten sowohl in Kasachstan als auch in Armenien behandelt werden könnten, was das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 07.08.2013 festgehalten habe. - Beschwerde gegen Verfügung vom 17.02.2014 beim Bundesverwaltungsgericht am 17.03.2014. - Zwischenverfügung vom 20.03.2014, wonach der Vollzug der Wegweisung nicht ausgesetzt werde. - Gesuch um Wiedererwägung der Zwischenverfügung vom 20.03.2014 per 09.04.2014 abgewiesen.