Die Beschuldigte gab hierauf zudem zu Protokoll, sie würden auch dann nicht zurückkehren, wenn sie hierfür CHF 200'000.00 oder CHF300'000.00 erhalten würden. - Der Migrationsdienst fordert die Beschuldigte am 03.12.2013 auf, bis am 13.12.2013 Fotos des Sohnes einzureichen oder alternativ beim Schalter vorzusprechen und dort die Fotos kostenlos erstellen zu lassen. Die Beschuldigte kam auch dieser Aufforderung nicht nach. - Wiedererwägungsgesuch vom 09.12.2013. - Zwischenverfügung vom 12.12.2013, wonach der Vollzug der Wegweisung nicht ausgesetzt werde. - Urteil vom 06.01.2014: Nichteintreten auf das Wiedererwägungsgesuch wegen Nichtleisten des Kostenvorschusses.