Es wird u.a. geltend gemacht, die Beschuldigte habe bisher verschwiegen, dass sie in Armenien vergewaltigt worden sei. Das Bundesamt für Migration [recte: Staatssekretariat für Migration] qualifizierte dieses Vorbringen als offensichtlich nachgeschoben. Es trat sodann per 03.12.2013 auf das Gesuch nicht ein. - Gespräch zwecks Vorbereitung Ausreise vom 25.11.2013 (Wiedererwägungsgesuch hemmt Vollzug der Wegweisung nicht): Nur die Beschuldigte erscheint; der Beschuldigte sei angeblich krank. Verlauf des Gesprächs zeigt, dass trotz Hinweis auf Mitwirkungspflicht absolut keine Kooperationsbereitschaft vorhanden ist („Ich kann weder nach Armenien noch nach Kasachstan zurückkehren.