– diese spricht bereits für sich: «[…] - Abweisung Asylgesuch am 07.02.2013; Ausreisefrist per 04.04.2013. - Beschwerde vom 11.03.2013 abgewiesen am 07.08.2013. - Ausreisefrist neu per 10.09.2013 angesetzt. - Revisionsgesuch vom 27.09.2013. - Zwischenverfügung vom 01.10.2013, wonach die Beschuldigten den Entscheid im Ausland abzuwarten hätten. - Urteil vom 23.10.2013: Nichteintreten auf das Revisionsgesuch wegen Nichtleisten des Kostenvorschusses. - Wiedererwägungsgesuch vom 30.10.2013: Es wird u.a. geltend gemacht, die Beschuldigte habe bisher verschwiegen, dass sie in Armenien vergewaltigt worden sei.