Weiter ist nach Auffassung der Kammer erstellt, dass die Papierbeschaffung durch die Migrationsbehörden eingeleitet wurde, bis dato jedoch keine Reisepapiere für die Familie ausgestellt werden konnten. Diesbezüglich gilt es zu prüfen, ob die Migrationsbehörden im verwaltungsrechtlichen Verfahren alles für den Vollzug der Rückkehrentscheidung vorgekehrt haben und inwiefern das Verhalten der beiden Beschuldigten einen Einfluss darauf hatte, dass die Rückführung bis heute nicht hat vollzogen werden können.