4 10. September 2013 verlängert (pag. 90) und der Vollzug der Ausreise bis am 22. August 2014 suspendiert wurde (pag. 243). Es steht somit fest, dass sich die beiden Beschuldigten vom 11. September 2013 bis am 28. Oktober 2014 ohne gültigen Aufenthaltstitel in der Schweiz aufhielten, im Wissen darum, dass sie die Schweiz hätten verlassen müssen. Weiter ist nach Auffassung der Kammer erstellt, dass die Papierbeschaffung durch die Migrationsbehörden eingeleitet wurde, bis dato jedoch keine Reisepapiere für die Familie ausgestellt werden konnten.