17 III. 1. Im Widerrufsverfahren wird die Probezeit nicht verlängert. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren in der Höhe von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. 3. Oberinstanzlich werden für das Widerrufsverfahren keine Kosten ausgeschieden. IV. Amtliche Entschädigung Erste Instanz: Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt Dr. B.________ werden für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: