1. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à CHF 40.00, total ausmachend CHF 4‘800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt; 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 30 Tage festgesetzt; 3. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘650.00; 4. zur Bezahlung von 2/3 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 800.00, ausmachend CHF 533.35. Die restanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 266.65 sind durch den Kanton Bern zu tragen.