Soweit der Beschuldigte im Umfang von 1/3 obsiegt, wird Rechtsanwalt Dr. B.________ mit CHF 1‘280.70 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) amtlich entschädigt. Soweit der Beschuldigte im Umfang von 2/3 unterliegt, ist Rechtsanwalt Dr. B.________ eine amtliche Entschädigung von CHF 2‘561.50 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zuzusprechen. A.________ hat dem Kanton Bern für das oberinstanzliche Verfahren die auf sein Unterliegen entfallende ausgerichtete Entschädigung von CHF 2‘561.50 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt Dr. B.___