21. Amtliche Entschädigung Die durch die Vorinstanz bestimmte Entschädigung von Rechtsanwalt Dr. B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten vor erster Instanz in der Höhe von CHF 7‘704.30 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) ist zu bestätigen. Hingegen ist das volle Honorar auf Grundlage des kantonalen Tarifs bei CHF 250.00 festzulegen. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern diese ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt Dr. B.___