Die Verbindungsbusse beträgt ein Fünftel der Gesamtstrafe und damit 30 Tagessätze à CHF 40.00, total ausmachend CHF 1‘200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 30 Tage festgesetzt. Die bedingt auszusprechende Geldstrafe beträgt damit 120 Tagessätze à CHF 40.00, total ausmachend CHF 4‘800.00.