17. Strafart und Tagessatzhöhe Bei einer Strafhöhe von 150 Strafeinheiten ist eine Geldstrafe auszusprechen (Art. 34 Abs. 1 und Art. 41 Abs. 1 StGB). Die Tagessatzhöhe beträgt gemäss den aktuellen Angaben des Beschuldigten bei einem monatlichen Nettofamilieneinkommen von CHF 4‘000.00 CHF 40.00 (pag. 605).