Er verfügt über Liegenschaften mit einem Steuerwert von CHF 1‘500‘000.00, welche jedoch mit CHF 1‘800‘000.00 belehnt sind. Der Beschuldigte ist zudem verschuldet (pag. 604f.). Einschlägige Vorstrafen sind keine vorhanden, der Beschuldigte ist wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern vorbestraft (pag. 606). Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse wirken sich neutral aus. 16.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte hat sich selbst angezeigt, wobei die Selbstanzeige auf Druck der KESB erfolgt ist.