13 16. Täterkomponente 16.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Diesbezüglich kann vollumfänglich auf die vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen werden (pag. 575, S. 17f. der Entscheidbegründung). Der Beschuldigte ist verheiratet und Vater zweier Kindern, er ist nach wie vor zu 50 % als Chauffeur und zu 50 % als Immobilienmakler tätig. Der Beschuldigte erzielt zusammen mit seiner Ehefrau ein Nettoeinkommen von CHF 4‘000.00. Er verfügt über Liegenschaften mit einem Steuerwert von CHF 1‘500‘000.00, welche jedoch mit CHF 1‘800‘000.00 belehnt sind.